HUTMEN SA besitzt ein rechtliches völlständig geregeltes Verhältnis im Bereich des Umweltschutzes und der Abwasserwirtschaft.
Rechtliche Beschlüsse und Verträge:
- Im Bereich des erneuten Schmelzens von Nichteisenmetallen oder ihren Legierungen, darunter Reinigung oder Verarbeitung von Metallen aus dem Recyclingprozess, mit einer Schmelzkapazität von über 20 Tonnen pro Tag sowie für die Produktion von Nichteisenmetallen aus Recyclingmaterialien im Ergebnis von metallurgischen Prozessen:
Integrierte Genehmigung in Form des Bescheides des Wojewoden von Niederschlesien, Nr. PZ/56/2006 vom 28.12.2006 (SR.II.6619/W89/4/2006) mit der Geltungsdauer bis 31.12.20016, mit Änderungen, die im Bescheid Nr. PZ 56.1/2008 des Marschalls der Wojewodschaft Niederschlesien vom 21.10.2008 r. (DM-Ś/MM/7660-84/278-III/08) bestimmt sind.
- In Bezug auf die Entsorgung in die Luft von Gasen und Staub aus Verbrennungsanlagen
Bescheid des Niederschlesischen Bezirkspräsidenten SR.II.6610/43/2006 vom 28.12.2006 mit der Gültigkeit bis zum 31.12.2016.
- In Bezug auf die Erzeugung von Gefahrenmüll und anderen Arten von Müll:
Bescheid des Niederschlesischen Bezirkspräsidenten SR.IV.6620/74/MS/06/07 vom 09.01.2007 mit der Gültigkeit bis zum 05.01.2017
Bescheid des Niederschlesischen Bezirkspräsidenten SR.IV.6620/18/MS/07 vom 07.05.2007 mit der Gültigkeit bis zum 05.01.2017
- In Bezug auf den in die Umwelt emittierten Lärm:
Bescheid des Marschalls des Bezirks Niederschlesien DM-Ś/GI/7662-3/1-III/2008
- In Bezug auf die Wasser- und Abwasserwirtschaft:
Vertrag mit dem Kommunalen Wasser- und Abwasserunternehmen in Wrocław über die Wasserversorgung und Industrieabwasserentsorgung Nr. 328/08/07 vom 18.07.2007 mit der Gültigkeit bis zum 31.12.2008.
Hutmen S.A.
ul. Grabiszyńska 241,
53-234 Wrocław, Polen